GEWILLKÜRTES BETRIEBSVERMÖGEN

Flexibles Vermögen in der Firma.

Viele Unternehmen haben steuerlich die Möglichkeit, sogenanntes „gewillkürtes“ Betriebs­vermögen zu bilden. Das bedeutet, dass im Betriebsvermögen nicht nur rein betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter gehalten werden, sondern auch andere Wirtschaftsgüter, die nicht zwingend zur Leistungserbringung benötigt werden. Das klassische Beispiel dafür ist eine Eigentumswohnung, die vermietet wird und nicht für eigene unternehmerische Zwecke verwendet wird.

Die Anwendbarkeit ist bei vielen Sachverhalten gegeben, die für das Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, als Beispiel zur Liquiditätsvorsorge unterschiedlichster Rückstellungen (Storno, Ausfall, Rekultivierung) sowie auch längerfristiger (Abfertigung, Pension, Jubiläum).

Für die Pensionsrückstellung ist sogar vom Gesetzgeber eine Liquiditätsvorsorge vorgeschrieben, für die umso wichtiger ist, eine geänderte Vermögensstrategie als bisher einzusetzen. Da für fast alle Investitionen in der Zukunft die Inflation auch im Unternehmen das Geld genauso entwertet, haben wir ein spezielles Unternehmensdepot, bestehend aus physischen Edel­metallen, entwickelt, welches einfach und jederzeit wieder zu liquiden Mitteln gewandelt werden kann.

KURZINFOS IM ÜBERBLICK

 

  • Anlagevermögen

  • Jederzeit verfügbar

  • Inflationsschutz für zukünftige Investitionen

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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